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Mietbedingungen für die Vermietung von

Satellitentelefonen, Satellitentracking, Satelliteninternetanlagen

Miete:
Die LPV gmbh vermietet satellitengestützte Kommunikationsgeräte.
Basis der Miete ist die Mietpreisliste, bzw. individuelle Angebote und die Gesprächsgebühren. Diese variieren je nach Anbieter und geographischem Gebiet.

Mietzeitraum:
Der Mietzeitraum beginnt mit dem Versand/Abholung des Gerätes und der Rückgabe/Eintreffen des Gerätes. Eine vorzeitige Rückgabe des Gerätes, verkürzt nicht die vereinbarte Mietdauer.

  • Das Transportrisiko bei der Zusendung trägt die LPV gmbh. Das Transportrisiko bei der Rücksendung trägt der Mieter. LPV gmbh sorgt für einen zeitgerechten Versand. Für Schäden, die nicht auf eine fahrlässige Handlung oder ein Versäumnis von LPV gmbh zurückzuführen ist, wird nicht gehaftet.
  • Der Mieter ist zur Annahme der Lieferung verpflichtet. Auch bei einer Rücksendung des Mietgegenstandes aus welchen Gründen auch immer, sind die Kosten und der Mietausfall zu erstatten.
  • Der Mietzeitraum ist ein Minimum von 7 Tagen.

Mietverlängerung:
Eine Verlängerung des Mietzeitraums durch Verzug, unabhängig der Ursache, wird nach der Mietpreisliste verrechnet. Ein Aufschlag um bis zu 100% auf die Mietgebühren kann dann erfolgen, wenn eine Anschlussvermietung davon berührt ist und daraus Kosten für Änderungen für die Folgevermietung entstehen.

Mietkaution:
Diese ist durch Reservierung des Kautionsbetrages mit einer Kreditkarte zu hinterlegen. Am Mietvertrag ist die Zustimmung vom Karteninhaber zu unterzeichnen. Die Kaution kann auch per Paypal, in Bar oder mit Überweisung geleistet werden. Nach Rückgabe und Bezahlung aller anfallenden Kosten (Gesprächsgebühren, tracking credits, Miete,…) wird die Kaution rückerstattet, bzw. die Reservierung storniert. Bei langfristigen Mieten, die über dem möglichen Reservierungszeitraum liegen, kann die Kaution nur in Bar oder per Überweisung geleistet werden.
Bei Auftragsbestätigung des Mietzeitraums durch LPV gmbh sind 50% Mietkaution fällig. Spätestens vor Versand bzw. Abholung ist die volle Kaution zu hinterlegen.

Storno:
Bei einem Storno des Mietvertrages werden 30 Tage vor Mietbeginn 50%, 14 Tage vor Mietbeginn 75% und innerhalb einer Woche vor Mietbeginn 100% der Miete verrechnet.

Versand:
Alle Geräte werden ausschließlich versichert von uns versendet. Standardversand erfolgt mit DHL innerhalb Europas. DHL Express Versand sind mit Aufpreis verbunden. An Paketboxen kann nicht geliefert werden. Jegliche Transportbeschädigung muss umgehend gemeldet werden und Paket und Gerät dokumentiert werden. Der Fahrer ist auf beschädigte Pakete hinzuweisen.

  • Das Gerät ist unmittelbar nach Übernahme auf Schäden und Funktionstüchtigkeit zu überprüfen. Reklamationen sind umgehend, spätestens 24h nach Erhalt an LPV gmbh (uplink@satellite-telecom.net) zu richten.

Zahlungsverzug und Mahngebühren
Bei Zahlungsverzug über dem Kautionsbetrags werden 13% Zinsen per anno verrechnet. Die Mahngebühren werden mit €25 je Mahnstufe verrechnet. Ab der dritten Mahnstufe wird die Forderung an ein Inkassobüro übergeben.

Gebührenverrechnung
Die Verrechnung des Verbrauchs erfolgt mit Übernahme des Gerätes bis zur Rückgabe.
Je nach Betreiber werden die Gebühren nach der Abrechnung des Betreibers verrechnet. Diese sind nach Rückgabe fällig. Durch Roamingabrechnungen kann es auch zu verzögerten Gebührenabrechnungen im Mietzeitraum kommen. Diese werden in diesem Falle nachverrechnet. Diese können von der Kreditkarte abgebucht werden.

  • Ihre Karte wird nach Erreichen eines Verbrauchs von mehr als €100 pro Woche mit €100 teilbelastet. Danach in Schritten von €100.
  • Die Kreditkarte wird je nach Gerät mit der Kaution als Reservierung belastet.

Netzabdeckung und Verwendung
Als Vermieter können wir keine Garantie bzw. Zusage für die einwandfreie Funktion des Gerätes übernehmen. Verbindungen sind durch Netzabdeckung, Satellitenposition, geographische Gegebenheiten, Bewuchs und auch von Solar- und Wetterbedingungen abhängig.

  • LPV gmbh übernimmt keine Haftung für Schäden und Folgeschäden für die gemieteten Geräte, sollten diese während der Mietdauer funktionsuntüchtig werden oder dieses nicht benützt werden kann.
  • Jeder Mieter ist für die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen für die Einfuhr und Verwendung im Zielland selbst verantwortlich. Die Landesvertretungen stehen Ihnen für die aktuellen Bestimmungen zur Verfügung. Die Kosten der Ein- und Ausfuhr trägt der Mieter.
  • Das Telefon darf nur mit der gelieferten SIM betrieben werden.
  • Der Vermieter haftet nicht für Ausfälle des Netzbetreibers und für Gesprächsinhalte als auch für Datenschutz, Datenverlust und Inhalte.
  • Der Vermieter haftet nicht für die garantierte Weiterleitung von SOS Meldungen und Nachrichten aller Art und haftet nicht für Folgeschäden. Die LPV gmbh haftet nicht für Rettungs- und SAR-Kosten. Eine Zusatzversicherung kann dazu abgeschlossen werden.
  • Die Mietgegenstände dürfen weder unentgeltlich noch entgeltlich an Dritte weitergegeben werden.
  • Die Rufnummer das Telefons, Trackingdevice,.. ist ausschließlich für den Mietzeitraum gestattet. Sollten einem Dritten durch Anrufe, mails oder anderes Kosten entstehen (wie dies zb. Bei Irridium YB tracking oder passiv Gebühren sein kann), werden diese nachverrechnet.
  • Datendienste: Die vom Provider angegebenen Werte sind Best effort Werte und hängen von verschiedenen Faktoren (Wetter, Abdeckung, Auslastung,..) ab. Die LPV gmbh haftet nicht für die Erreichung der angegebenen Werte und gibt auch dazu keine Garantien ab. Es gelten die AGB der Betreiber. Der Mieter sorgt zb bei Streamingdiensten für ausreichende Puffer und adaptive Qualitätseinstellungen. Der Vermieter ist für den Schutz seiner eigenen IT- und Endgeräte selbst verantwortlich.

Verlust und Beschädigung:
Bei Diebstahl, Verlust, Zerstörung des Mietgegenstandes ist LPV gmbh unverzüglich zu informieren, um die Sperre des Telefons zu veranlassen. Der Mieter haftet ungeachtet dessen für alle Folgeschäden gegenüber dem Vermieter. Sollte das Gerät aus welchen Gründen auch immer durch Behörden, Zoll,… eingezogen, beschlagnahmt werden, so ist die SIM Karte zu entfernen und das Telefon durch Pineingabe zu sperren. Der Mieter haftet ungeachtet dessen für alle Folgeschäden gegenüber dem Vermieter, Gebühren der Behörden,…

Der Mieter haftet für alle Beschädigungen der überlassenen Mietgeräte. Reparaturen oder Ersatz werden von der Kaution einbehalten bzw. nach tatsächlichen Kosten verrechnet. Bei Verlust gilt der aktuelle Neuwert des Geräts als Ersatzleistung und ist in € inkl. MWSt. zu bezahlen.

Gerichtsstand und Recht:
Der Gerichtsstand der LPV gmbh ist das BG Neunkirchen in 2620 Neunkirchen.
Es gilt das Recht der Republik Österreich.

Salvatorische Klausel:

  • Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages als ungültig, unwirksam oder unerfüllbar erweisen, so soll dadurch die Gültigkeit, Wirksamkeit und Erfüllbarkeit der übrigen Teile des Vertrages nicht beeinträchtigt werden.
  • Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, den ungültigen, unwirksamen oder unerfüllbaren Teil des Vertrages durch eine gültige, wirksame und erfüllbare Bestimmung zu ersetzen, die inhaltlich der ursprünglichen Absicht der Parteien am nächsten kommt.

Nebenabsprachen:
Alle Nebenvereinbarungen bedürfen der Schriftform.

Haftung:
Der Vermieter haftet nur im Falle des Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Datenschutz:
Der Mieter berechtigt die LPV gmbh persönliche Daten und Standort im Zuge der Verwendung auch an Dritte weiterzugeben, sollte dies notwendig sein. Dies kann zb im Rahmen eines Notfalls erforderlich sein. Dies gilt weltweit.

Diese Vertragsbedingungen und Mieterdaten können auch im Zuge der Geschäftstätigkeit weitergegeben werden, als auch an Kreditauskunftsbüros und Inkassounternehmen.

FindmeSpot
Hinweis zur Alarmierung:

Bei Betätigung des SOS Knopfes wird GEOS alarmiert. Die SAR Zentrale aktiviert den lokalen Rettungsdienst und Behörden.
Für die Deckung der Einsatzkosten, allfälliger medizinischer Kosten und Evakuierungsmaßnahmen informieren Sie sich bei ÖAMTC, Schutzbrief, Kreditkarten,… über Abdeckungsbereiche und Leistungen.

Wir bieten von EOS und Global Rescue die Mitgliedschaft für weltweite Evakuierung an Land. Siehe www.satellite-telecom.net/global-rescue/

Zusätzllich kann eine Membership für die Mietdauer bei GEOS abgeschlossen werden. Die Evakuierungskosten sind mit USD 50.000 beschränkt.